Ein Teil der Neumarkter Straße (NM 6) in Pyrbaum wird vom 07.10.2024 - 18.10.2024 wegen Bauarbeiten gesperrt.
Betroffene Anwohner werden gebeten ihre Müllgefäße an der nächsten, von den Müllfahrzeugen befahrbaren Bereich / Straße bereitzustellen. Dies gilt für die Restmülltonne, die Papiertonne, für den Gelber Sack und ggf. für die Biotonne.
Die Seibertshofener Straße in Lupburg wir ab dem 07.10.2024 bis Ende des Jahres 2024 gesprerrt.
Betroffene Anwohner werden gebeten ihre Müllgefäße an der nächsten, von den Müllfahrzeugen befahrbaren Bereich / Straße bereitzustellen. Dies gilt für die Restmülltonne, die Papiertonne, für den Gelber Sack.
Der Lährer-Weg in Neumarkt wird vom 30.September bis zum 15. November ab der Einmündung Feldstraße bis zur Einmündung Schweningerstraße auf Grund von Arbeiten an der Gasleitung gesperrt. Es kommt in diesem Bereich zu Problemen mit der Abfuhr der Tonnen und Säcke. Betroffene Anwohner werden gebeten ihre Müllgefäße an der nächsten, von den Müllfahrzeugen befahrbaren Bereich / Straße bereitzustellen. Dies gilt für die Restmülltonne, die Papiertonne, für den Gelber Sack und ggf. für die Biotonne.
Die Anemonenstraße in Neumarkt-Holzheim wird vom 16. September bis 8.November auf Grund von Straßenbauarbeiten gesperrt. Es kommt in diesem Bereich zu Problemen mit der Abfuhr der Tonnen und Säcke. Betroffene Anwohner werden gebeten ihre Müllgefäße an der nächsten, von den Müllfahrzeugen befahrbaren Bereich / Straße bereitzustellen. Dies gilt für die Restmülltonne, die Papiertonne, für den Gelber Sack und ggf. für die Biotonne.
Die Hofmühlstraße wird in Pilsach gesprerrt. Dort werden Baumaßnahmen durchgeführt.
Betroffene Anwohner werden gebeten ihre Müllgefäße an der nächsten, von den Müllfahrzeugen befahrbaren Bereich / Straße bereitzustellen. Dies gilt für die Restmülltonne, die Papiertonne, für den Gelber Sack und ggf. für die Biotonne.
Die Kreisstraße NM 15 wird bis Ende November 2024 wegen Baumaßnahmen gesperrt.
Betroffene Anwohner werden gebeten ihre Müllgefäße an der nächsten, von den Müllfahrzeugen befahrbaren Bereich / Straße bereit zustellen. Dies gilt für die Restmülltonne,die Papiertonne und für den Gelber Sack.